Erregung öffentlicher Ärgernisse
Mit der Nacktheit in der Öffentlichkeit ist es so eine Sache – dezent eingesetzt und nicht provokant zur Schau getragen wird sicherlich niemand etwas dagegen haben und Voyeure sind bekanntlich sehr dankbar für zufällig erhaschte Einblicke. Was sich diese junge Frau während einer Fahrt mit dem Linienbus leistet, ist aber eine bewusste Provokation und kann ihr damit sogar leicht eine Anzeige wegen Erregung eines öffentlichen Ärgernisses einbringen. Kein Höschen zu tragen ist dabei ganz sicher kein Verbrechen, sehr wohl aber wenn man in einem öffentlichen Bus dann das Röckchen lupft, die nackte Muschi und den Hintern zur Schau stellt und es sich dabei auch noch total dreist mit einem Dildo besorgt – und das ganze Spektakel von einem Komplizen auf Video festgehalten wird. Zwar wird der eine oder andere männliche Mitreisende höchstens eine akute Erregung anwesender Männlichkeit bei sich festgestellt haben, in Zeiten des mobilen Telefonierens aber kann man sich ja nie sicher sein, dass nicht doch jemand die Polizei zur Hilfe ruft um wieder für Sitte und Ordnung zu sorgen…. in meinen Augen trotzdem eine sehr nette Aktion und ich würde sogar die Kaution für das Mädel bezahlen um sie aus der Haft zu holen – wenn sie dafür nur mit mir im Bus wieder nach Hause fahren würde 🙂